Da es in der BRv.D keine Staatsgerichte mehr gibt durch Wegfall des § 15 GVG (Gerichtsverfassungsordnung), der da hieß:
„Alle Gerichte sind Staatsgerichte“
gibt es auch keine staatlichen Richter mehr, weil diese nur Dienstausweise und keine Amtssausweise haben und keine Bestallung vorweisen können. Jedes Verfahren in der (Bundesrepublik von Deutschland) BRvD ist ein Scheinverfahren mit einem
Scheinbeschluss oder Scheinurteil
welcher/s auch von den Richtern jeweils nicht unterschrieben ist, weil diese das wissen und demzufolge, bei fehlender Staatshaftung, in privater Haftung nach BGB § 823 sind. Und wir kennen die sog. Rechtsprechung und die Richter auch, die wissen, wie sehr sie schuldig sind!
Es ist sehr wichtig zu wissen, dass man sich dagegen wehren muss.
Hier finden Sie unter:
http://menschenrechtsverfahren.wordpress.com/scheinurteile-abgrunde-der-rechtsprechung/
entsprechend Hilfe und erkennen den Schwindel.
Die entsprechende Seite sollten Sie sich ausdrucken, denn es betrifft jedes Gericht und es kann Sie jederzeit betreffen egal ob Sie Kläger, oder Beklagter sind. Bei fehlender Rechtssicherheit werden Sie über den Tisch gezogen.
siehe auch unter Kapitel : ► Anwälte - Der Feind im eigenen Boot
Hinweis auf das Buch von Thomas Schleif aus Dinslaken, der selber Richter ist und die Kuscheljustiz an Deutschen Gerichten massivst beklagt.